Du möchtest dich beruflich verändern und schreibst zahlreiche Bewerbungen. Dann lohnt es sich, wenn du über sämtliche Ausgaben Buch führst, die im Zusammenhang mit deinen Bewerbungen stehen. Denn das Finanzamt gewährt dir bei deiner Steuererklärung eine Bewerbungskosten Pauschale. Mehr erfährst du weiter unten im Text…
Inhalt
- Pauschale Bewerbungskosten bei der Steuer angeben – trotzdem Belege sammeln!
- Pauschale Bewerbungskosten: Welche Ausgaben sind absetzbar?
- Welche Ausgaben werden vom Finanzamt nicht als Bewerbungskosten anerkannt?
- Bewerbungskosten Pauschale beim Finanzamt geltend machen: Wie funktioniert das?
- Fazit – Bewerbungskosten pauschal oder nach Beleg veranschlagen?
Pauschale Bewerbungskosten bei der Steuer angeben – trotzdem Belege sammeln!
Bewerbungskosten werden steuerrechtlich als Werbungskosten behandelt. Konkret heißt das: Deine Bewerbungskosten sind voll abzugsfähig und senken deine Steuern. Jeder steuerpflichtigen Person wird hierfür ein Pauschalbetrag in Höhe von 1000 Euro zugestanden. Allerdings gilt zu beachten: Sobald die Werbekosten den Betrag von 1000 Euro übersteigen, müssen sämtliche Ausgaben nachgewiesen werden. Daher solltest du grundsätzlich alle Ausgaben rund um die Bewerbung notieren und entsprechende Nachweise aufbewahren, falls das Finanzamt Ausgabenbelege anfordert.
Tipp Bewerbungskosten Pauschale in der Steuererklärung!
Die Bezeichnung “pauschale Bewerbungskosten” ist somit irreführend, denn Steuerpflichtige können nicht nur einen fixen Pauschbetrag pro Bewerbung – insti.de/bewerbung/ – geltend machen, sondern alle bewerbungsbezogenen Kosten 1:1 von der Steuer absetzen. Tatsächlich entstehende Bewerbungskosten in vollem Umfang können jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn alle Ausgaben nachgewiesen werden.
Pauschale Bewerbungskosten: Welche Ausgaben sind absetzbar?
Entgegen vieler Vermutungen lassen sich alle Aufwendungen als Werbekosten steuerlich geltend machen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen. Damit du weißt, welche Belege du für deine Steuererklärung sammeln solltest und welche Kosten du als Werbekosten veranschlagen kannst, haben wir hier für dich eine Übersicht mit den häufigsten Ausgaben rund um die Stellensuche zusammengestellt.
Schriftliche Bewerbung: Das kannst du bei der Steuererklärung angeben
Alle Ausgaben für die Erstellung einer schriftlichen Bewerbung gelten als Werbekosten. Dazu gehören sämtliche Kosten, die tatsächlich entstehen
Druckerpapier, Briefumschläge, Bewerbungsmappe, Präsentationsmappe
Schnellhefter, Druckerpatronen, Klarsichthüllen, Fotokopien
amtliche Beglaubigungen (Zeugnis-Beglaubigungen, beglaubigte Übersetzungen)
Kosten für Bewerbungsfotos, Porto für Bewerbungsschreiben, Computer-Programme
Auch Schreibstifte (Füller, Kugelschreiber) sowie Klebestifte zum Aufkleben der Bewerbungsfotos dürfen als Werbekosten geltend gemacht werden.
Extra-Tipp – Bewerbungskosten Pauschale
Für eine einzelne Bewerbung benötigst du weder eine komplette Packung Briefpapier noch eine vollständige Druckerpatrone. Daher ist es sinnvoll, mehrere Bewerbungen gleichzeitig zu versenden, damit das Finanzamt die Ausgaben vollumfänglich akzeptiert, falls die Ausgaben die Bewerbungskosten Pauschale in Höhe von 1000 Euro übersteigen. Denn in diesem Falle kann das Finanzamt Einzelnachweise anfordern.
Anschaffungskosten: Computer & Drucker fallen unter pauschale Bewerbungskosten
Benutzt du deinen Computer, um deine Bewerbung anzufertigen und / oder die Bewerbung am PC online zu verschicken, kannst du für die Gerätebenutzung einen Teil der Anschaffungskosten bei der Steuer angeben. Dies gilt ebenso für deinen Drucker, da die Verwendung der Geräte als berufliche Nutzung anerkannt wird.
Online-Bewerbungen: Anschlusskosten steuerlich absetzen
Benutzt du das Internet für die Stellensuche und / oder verschickst du Online-Bewerbungen, kannst du die Kosten für den Internetanschluss ebenfalls als Bewerbungskostenpauschale bei deiner Steuererklärung angeben – jedoch nur anteilig.
Stelleninserate, Telefonkosten, Bücher & Bewerbungs-Trainings steuerlich absetzen
Nicht nur Büromaterial für Bewerbungen kann als Bewerbungskosten Pauschale bei der Steuer geltend gemacht werden, sondern auch Sonderausgaben, die mit der Bewerbung in Zusammenhang stehen. Gibst du eine Stellenanzeige (print oder online) auf, kannst du die Gebühren für das Stelleninserat ebenso steuerlich absetzen, wie auch alle geführten Telefonate sowie jede andere kostenpflichtige Kommunikation mit potenziellen neuen Arbeitgebern.
Du willst dich optimal auf deine nächste Bewerbung, auf den Einstellungstest und das Vorstellungsgespräch vorbereiten? Ob du dir Literatur mit Tipps für die Bewerbung kaufst, du dich dich in einen Kurs zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch einträgst oder ein Bewerbungscoaching absolvierst – die Ausgaben kannst du ebenfalls bei deiner Steuererklärung im Rahmen der Bewerbungskostenpauschale geltend machen.
Bewerbungskosten Pauschale – Tipp:
Kaufst du samstags oder mittwochs extra für die Stellensuche Zeitungen, um die Stellenausschreibungen zu durchstöbern, sind die Zeitungen bei der Bewerbungskostenpauschale steuerlich anrechnungsfähig.
Fahrtkosten für Einstellungstests & Bewerbungsgespräche
Um die Bewerbungskosten Pauschale geltend zu machen, solltest du dir akribisch notieren, welche Fahrtkosten und Ausgaben für Stadtpläne sowie Navigation dir entstehen. Diese sind bei der Steuererklärung vollumfänglich vom Finanzamt anzuerkennen. Allerdings gilt auch hier: Möglicherweise müssen die Ausgaben nachweisbar sein, wenn du die Grenze von 1001 Euro pauschale Bewerbungskosten überschreitest. Bewahre Schreiben mit Einladungen zum Eignungstest bzw. zum Vorstellungsgespräch auf und lasse dir von den Firmen bestätigen, wenn du solche Termine wahrgenommen hast.
Bewerbungskosten Pauschale – Tipp:
Fallen aufgrund längerer Anfahrten zum Einstellungstests oder Vorstellungsgesprächen beispielsweise Übernachtungskosten oder erhöhte Verpflegungskosten an, werden diese wie Ausgaben bei Dienstreisen bewertet. Die Kosten können bei der Steuererklärung veranschlagt werden. Sogar unfallbedingte Ausgaben sind abziehbar, wenn der Unfall sich während der Fahrt zum bzw. vom Eignungstest oder Bewerbungsgespräch ereignet.
Welche Ausgaben werden vom Finanzamt nicht als Bewerbungskosten anerkannt?
Ein absoluter Großteil der Kosten rund um die Bewerbung wird vom Finanzamt bei der Steuererklärung als Bewerbungskosten Pauschale anerkannt. Allerdings gibt es auch Ausgaben, die nicht als Steuerentlastung geltend gemacht werden können. Dazu gehört insbesondere Kleidung, die möglicherweise tatsächlich für die Bewerbungsfotos oder bevorstehende Vorstellungsgespräche angeschafft wurde. Ebenso werden Kosten für Friseur oder Make-up nicht als pauschale Werbekosten akzeptiert.
Bewerbungskosten Pauschale beim Finanzamt geltend machen: Wie funktioniert das?
Wie Eingangs erwähnt, kann im Veranlagungsjahr lediglich eine Bewerbungskosten Pauschale bis zu 1000 Euro problemlos gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Willst du weitere Werbungskosten bei der Steuer veranschlagen, so dass du über 1001 Euro kommst, kann das Finanzamt Nachweise über die Ausgaben verlangen – ab dem ersten Euro!
Daher ist es ratsam, alle relevanten Kaufbelege und Quittungen zu sammeln und sämtliche Ausgaben plausibel erklären zu können. wie das funktioniert, verrät dir der folgende Abschnitt unseres Ratgebers zur Bewerbungskostenpauschale. Auf Thermopapier gedruckte Kassenbelege (z. B. bei der Deutschen Post) verblassen nach einiger Zeit. Deshalb kopiere oder scanne alle Kassenbons und Quittungen ein, damit du auch nach längerer Zeit die entsprechenden Ausgaben belegen kannst.
Kassenzettel akribisch sammeln
Um pauschale Bewerbungskosten nachweisen zu können, ist das Sammeln aller Kassenzettel, Kaufbelege und Quittungen notwendig. Wenn du Druckerpapier, Druckerpatronen, Briefumschläge und Bewerbungsmappen kaufst, bezahle das Bewerbungsmaterial separat und achte darauf, dass auf den Belegen zu lesen ist, um welche Schreibwaren und um welches Büromaterial es sich konkret handelt.
Bewerbungskosten Pauschale – Tipp:
Kaufst du dir die Wochenendausgabe einer großen Zeitung, um aktuelle Stellenangebote in Erfahrung zu bringen, bezahle die Zeitung separat, damit du den Kassenbon als Nachweis dem Finanzamt vorlegen kannst.
Zusätzlich solltest du auch eine tabellarische Übersicht erstellen, wann du dich wo beworben hast. Somit kannst du deine Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle nachweisen. Auch eine Kopie des Bewerbungs-Anschreibens dient der Glaubhaftmachung deiner Angaben!
Pauschale Bewerbungskosten: Anerkannte Pausch-Beträge
Du hast vergessen, die Kassenbons und Quittungen aufzubewahren? Dann kannst du pauschale Bewerbungskosten bei der Steuer geltend machen. Das Finanzgericht Köln erkennt unter dem Aktenzeichen 7 K 932/03 und unter Vorlage einer Bewerbungsliste durch den Steuerpflichtigen die Aufwendungen für Bewerbungen pauschal bei der Steuererklärung wie folgt an:
ca. 2,50 € für schriftliche Bewerbung ohne Bewerbungsmappe
ca. 8,50 € für schriftliche Bewerbung mit Bewerbungsmappe
Da die tatsächlichen Kosten pro Bewerbung in der Regel höher ausfallen als die Pausch-Beträge, sollten Pauschalbeträge nur dann in der Steuererklärung aufgeführt werden, wenn du keine Belege vorlegen kannst.
Fazit – Bewerbungskosten pauschal oder nach Beleg veranschlagen?
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, die Ausgaben für Bewerbungen steuerlich geltend zu machen: Pauschal oder mit Belegen. Solange sich die Gesamtausgaben aller Bewerbungs-Kosten unter 1000 Euro bewegen, ist die steuerliche Geltendmachung per Pausch-Betrag meist die günstigere Variante, die zudem auch sehr komfortabel für dich ist. Das Sammeln von Belegen bleibt dir erspart. Übersteigen Werbekosten den Betrag von 1000 Euro, ist der Nachweis mit Belegen die bessere Variante, da du hierbei die tatsächlich anfallenden Kosten bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend machen kannst.