Wenn es um das Thema ‚Hunde am Arbeitsplatz‘ geht, sind die Meinungen in den deutschen Büros oftmals gespalten. Die Einen behaupten, dass ein Hund im Büro nicht für eine positive Grundstimmung sorgt, sondern neben dem stressigen Arbeitsalltag vor allem eine willkommene Abwechslung bzw. Pausenbeschäftigung ist.
Die Anderen finden, dass Hunde im Büro die Produktivität des eigenen Teams schwächen und mehr Ablenkung als alles andere sind. Bevor der eigene Hund also mit an den eigenen Arbeitsplatz genommen wird, sollte man sich als Hundebesitzer einige, wichtige Punkte zu Gemüte führen und erst dann endgültig darüber entscheiden, ob der liebste Vierbeiner von nun an den täglichen Weg mit in die Arbeit machen wird
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Sind Hunde am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt?
Das ist mit Sicherheit die erste Frage, die man sich als Hundebesitzer stellen sollte, wenn man darüber nachdenkt den eigenen Hund mit ins Büro zu nehmen, denn: im ‚Worst Case‘ macht sich nicht nur unbeliebt bei den Kollegen, sondern riskiert eine Abmahnung oder gar Kündigung seitens des Arbeitgebers.
In erster Linie entscheidet nämlich der Arbeitgeber darüber, ob im Hunde im Büro gestattet werden oder nicht. Ob dieser die Entscheidung alleine trifft oder das Team darüber abstimmen lässt, ist logischerweise dem Arbeitgeber bzw. der jeweiligen Führungsperson überlassen. Stimmt der Arbeitgeber oder gar das Team dagegen, ist klar: der eigene Hund am Arbeitsplatz wird nicht geduldet. Eine Wiedersetzung gegen diese Regel zieht logischerweise Strafen mit sich.
Wer haftet eigentlich für die Schäden der Hunde im Büro?
Ein wahrhaftig „haariges“, aber leider unvermeidbares, Thema ist der Punkt Schadenfälle im Zusammenhang mit dem eigenen Hund am Arbeitsplatz. Was geschieht bzw. wer haftet, wenn der eigene Hund etwas im eigenen Büro zerstört oder gar einen der Kollegen beißt? Wie so oft im Versicherungsrechtskontext ist die Antwort auch hier: es kommt drauf an!
Im Zusammenhang mit Letzterem ist hauptsächlich eine Frage, die es dabei bei jedem Fall individuell abzuwägen gilt, nämlich:
Hat der „Gebissene“ zur Zeit des Bisses gerade seine eigentliche Arbeit am Arbeitsplatz ausgeführt oder war er anderweitig beschäftigt?
War er gerade dabei, seine Arbeit auszuüben, tritt aus haftungstechnischer Sicht im Normalfall die Berufsgenossenschaft für die entstandenen Schäden ein. Zum Punkt ‚Arbeit ausüben‘ gehört dabei alles, was eben zum normalen Arbeitsalltag des Betroffenen gehört, so bspw. das Sitzen am PC, das Einordnen von Ordnern im Schrank und der tägliche Gang zum Kopierer.
Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn der Geschädigte zum Zeitpunkt des Schadens – oder in dem Fall des Bisses – nicht im Inbegriff war seine Arbeit auszuüben, sondern anderweitig beschäftigt. In der Praxis gibt es viele Fälle, in denen das aus versicherungstechnischer Sicht der Fall ist. Der Einfachste ist sicherlich:
Dort sieht er, dass dieser wieder seinen kleinen Vierbeiner mit dabei hat.
Mitarbeiter A legt eine kleine Kaffeepause ein und schaut auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz noch beim Lieblingskollegen, Mitarbeiter B, im Büro vorbei.
Nichts Schlimmes ahnend – schließlich sind sich die Beiden schon öfter begegnet – beugt sich Mitarbeiter B runter und streichelt den Hund.
Allerdings reagiert dieser heute anders als sonst und beißt zu und Mitarbeiter B trägt einen Schaden davon, der ärztlich behandelt werden muss.
Hundehaftplich für Versicherungsfälle mit Hunden am Arbeitsplatz
Und schon wurde der Hund am Arbeitsplatz zum Versicherungsfall, denn: im o.g. Szenario war der Mitarbeiter B im Moment des Schadens nicht dabei seine tägliche Arbeit auszuführen, sondern hat einen befreundeten Kollegen in dessen Büro besucht. Die Berufsgenossenschaft zahlt in diesen Fällen nicht, sondern die Hundehaftpflicht, die Mitarbeiter A (hoffentlich) abgeschlossen hat.
Gerade wenn man den eigenen Hund des Öfteren mit ins Büro nimmt, kann es sich also durchaus lohnen in eine Hundehaftpflichtversicherung zu investieren. Übrigens auch im Zusammenhang mit den Büromöbeln, denn: auch wenn der eigene Hund mal ausversehen einen Bürostuhl „ankaut“, übernimmt den Schaden im Regelfall die Hundehaftpflichtversicherung.
Klar: man nimmt seine Hunde in der Regel nur dann mit ins Büro, wenn die Vierbeiner gut auf „fremde“ Menschen friedlich reagieren und auch im Falle eines direkten Kontakts friedlich sind. Trotzdem kann es aber immer wieder zu Fällen wie dem oben beschriebenen kommen. Schließlich sind nicht nur wir Menschen, sondern auch unsere Hunde zwar sehr gut einschätzbar, aber eben nicht zu 100% berechenbar.
Was sagen die Kollegen zum Hund im Büro?
Ein wichtiger Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte, sind die eigenen Kollegen – selbst dann, wenn der eigene Chef den eigenen Hund am Arbeitsplatz eigentlich duldet. Das Problem: oftmals die eigenen Kollegen eine Allergie gegen Hundehaare. Das Arbeiten in der unmittelbaren Nähe des eigenen Hundes ist für diese Kollegen im Normalfall unmöglich.
Gerade wenn das eigene Team um neue Mitarbeiter wächst und im eigenen Büro eine klare „pro Hund“ Regelung herrscht, sollte man das Thema schnellstmöglich thematisieren und die neuen Kollegen bzgl. der Regelung aufklären. So hat man nämlich die Möglichkeit sich schnell abzustimmen und den neuen Kollegen ggf. sogar einen Arbeitsplatz zu organisieren, der nicht unmittelbar neben dem Hundekörbchen liegt.
Vielleicht findet man im Team auch „hundefreie-Tage“, in denen die Hunde im Büro komplett zuhause bleiben. Klar: für einige mag das eine große Herausforderung und viel Organisationsarbeit sein. Doch so hat man als Team die Möglichkeit durch das Rücksichtnehmen auf die Bedürfnisse der Anderen enger zusammenzurücken und als Ganzes noch stärker zu werden.
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